Antrag auf Mindestsicherung/Sozialhilfe stellen

Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung? (Wien)

Personen mit einem Einkommen unter:

  • Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 977,94 Euro
  • Paare (pro Person): 733,46 Euro
  • Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 264,04 Euro
  • Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen

In Wien stellen Sie den Antrag auf Mindestsicherung im Sozialzentrum.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sozialzentren in Wien und die Zuständigkeit nach Wohnbezirk:

www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/index.html


 

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? (Niederösterreich)

Die Sozialhilfe umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Deckung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten.

In NÖ stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder Wohnsitzgemeinde.

Hier finden Sie die aktuellen Richtsätze und weitere Informationen:

www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Infoblatt_-_Sozialhilfe_nach_dem_NOe_SAG_.pdf

www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Richtsaetze_Sozialhilfe.html

Helfen Sie mit! Wir können Ihr Anliegen rasch bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Dokumente gleich mitsenden – DANKE!